Falsches datum kündigung arbeitsvertrag

Die Kündi­gung er­folgt aus be­triebs­be­ding­ten Gründen. Wenn im Vertrag versehentlich der 30. des Folgemonats zu, dann beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Zugang zu laufen. Die Komplexität steigt, wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt und das Enddatum fehlerhaft angegeben ist.

Gegebenenfalls empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwalts, um Fehler bei der Kündigung zu vermeiden.

5. Nur dass er das eben nicht ge­tan hat, weil der im Kündi­gungs­schrei­ben an­ge­ge­be­ne End­ter­min recht­lich falsch ist, d.h. Wenn im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag längere Fristen vereinbart sind, gelten diese.


Eine Ausnahme besteht, wenn der Empfänger der Kündigung der nachträglichen Korrektur ausdrücklich zustimmt.

7. Was ist eine falsche Kündigungsfrist?

Eine falsche Kündigungsfrist liegt vor, wenn bei einer Kündigung nicht die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden. Oder gibt es Möglichkeiten, diese Fehler zu korrigieren oder zu umgehen?

März kündigt, die Kündigungsfrist aber zwei Monate zum Monatsende beträgt, kann das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Gerichte prüfen dies im Einzelfall. Das ist für für Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer glei­cher­maßen mit un­trag­ba­ren Un­si­cher­hei­ten ver­bun­den.

Ar­beit­ge­bern ist da­her zu ra­ten, or­dent­li­che Kündi­gun­gen ent­spre­chend un­se­ren Mus­terkündi­gungs­schrei­ben im­mer nur als "or­dent­li­che Kündi­gun­gen zum nächstmögli­chen Zeit­punkt" aus­zu­spre­chen und die­se Erklärung da­durch zu ergänzen, dass die­ser Zeit­punkt "nach un­se­ren Be­rech­nun­gen" der So­und­so­viel­te ist.

Grundsätzlich gilt das Prinzip der empfangsbedürftigen Willenserklärung. Will der gekündig­te Ar­beit­neh­mer nur auf Ein­hal­tung sei­ner Kündi­gungs­frist und auf Lohn­zah­lung bis zum rich­ti­gen End­ter­min po­chen, braucht er da­her nicht in­ner­halb der für Kündi­gungs­schutz­kla­gen gel­ten­den Drei­wo­chen­frist vor Ge­richt zu zie­hen, son­dern kann sich mit ei­ner Kla­ge Zeit las­sen.

An­ders hat das al­ler­dings der Fünf­te Se­nat des BAG vor drei Jah­ren ge­se­hen (BAG, Ur­teil vom 01.09.2010, 5 AZR 700/09 - wir be­rich­te­ten in Ar­beits­recht ak­tu­ell: 10/201 Zeit­druck bei falsch be­rech­ne­ter Kündi­gungs­frist).

oder zum Ende eines Kalendermonats vor. Wenn also eine Kündigung unwirksam ist, aber der Arbeitnehmer dies nicht sofort erkennt und keine Kündigungsschutzklage erhebt, kann er seine Lohnansprüche für die Zeit nach dem fiktiven Ende des Arbeitsverhältnisses verlieren, wenn diese Ansprüche verjähren.

Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitnehmer, die eine Kündigung mit einem potenziellen Formfehler erhalten, schnell handeln und ihre Rechte geltend machen.

Unter Umständen kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm durch die falsche Kündigungsfrist ein Schaden entstanden ist.

Falsche Kündigungsfrist: Was Sie wissen müssen

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