Kündigung zwischen den jahren

So muss zum Beispiel nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nach Ablauf der Probezeit gemäß § 22 Abs.2 BBiG in der Kündigungserklärung der Grund für die Kündigung angegeben werden. Die Kündigung muss mit dem Abstand dieser vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats hin erfolgen. Es ist nur unzulässig, im Arbeitsvertrag kürzere Fristen zu nutzen als jene, die in § 622 BGB festgelegt sind.