FAQ Wohngeld Sachsen-Anhalt
Frage 1:Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Sachsen-Anhalt?Wohngeld in Sachsen-Anhalt können Personen beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und Mietzahlungen leisten müssen.
Frage 2:
Welche Formen des Wohngelds gibt es?Es gibt zwei Formen des Wohngelds – Mietzuschuss und Lastenzuschuss.
Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. Für den Mietzuschuss Erstantrag sowie Lastenzuschuss Erstantrag wurde die Schnittstelle vom Online-Dienst in das DiWo-Fachverfahren bereits umgesetzt. Schnittstellen für die anderen Antragsarten sind in Arbeit.
Neue Entwicklungen
Oktober 2025
In mittlerweile 32 Wohngeldbehörden wurde der Erstantrag auf Mietzuschuss und der Erstantrag auf Lastenzuschuss samt Schnittstelle zum DiWo-Fachverfahren produktiv gesetzt.
Danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Es können auch rechtliche Konsequenzen drohen.
Frage 11:
Kann das Wohngeld in Kombination mit anderen Leistungen beantragt werden?Ja, das Wohngeld kann in Kombination mit anderen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II oder dem Kinderzuschlag beantragt werden.
Es gibt einen Wohngeldrechner, der bei der Berechnung behilflich sein kann.
Frage 4:
Wie lange wird das Wohngeld bewilligt?Das Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Wenn aber in Ihrem Haushalt mindestens ein Haushaltsmitglied nicht berechtigt ist, eine dieser Leistungen zu empfangen, zum Beispiel das Kind einer alleinerziehenden Person oder die Eltern von Studierenden, haben Sie dennoch ein Wohngeldanspruch.
Es ist jedoch wichtig, die Zuständigkeitsregeln zu beachten.
Frage 12:
Macht eine Beratung vor Antragstellung Sinn?Es kann sinnvoll sein, sich vor Antragstellung beraten zu lassen, um mögliche Fragen zu klären und Fehler zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder, zum Beispiel
- Gehaltsbescheinigungen
- Rentenbescheide
- Kurzarbeitergeld
- gegebenenfalls Nachweise über
- Werbungskosten
- Schwerbehinderung
- Pflegegrad
- Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern, zum Beispiel
- Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
- Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie beispielsweise folgende Nachweise:
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
- Wohnflächenberechnung
Beantragen Sie Wohngeld, weil Sie von einer Flutkatastrophe betroffen sind, haben Sie 6 Monate Zeit, Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, nachzureichen.